Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verein Alpine Safety Academy (ASA)

 

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen, Kurse, Ausbildungen, Vereinsreisen und sonstigen Vereinsaktivitäten der Alpine Safety Academy (kurz ASA).

1.2 Die ASA ist ein gemeinnütziger Verein und führt ihre Veranstaltungen und Vereinsreisen ausschließlich im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Vereinstätigkeit, für ihre Mitglieder und ohne Gewinnerzielungsabsicht durch.

1.3 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist ASA Veranstalter. Bei ausdrücklich gekennzeichneten Fremdveranstaltungen tritt ASA ausschließlich als Vermittlerin auf.

1.4 Vertragspartner ist das anmeldende Mitglied.

1.5 Teilnehmer ist das Vereinsmitglied, das zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung oder Vereinsreise berechtigt ist.

1.6 Teilnahmevoraussetzungen sind die bei der jeweiligen Veranstaltung oder Vereinsreise angeführten Anforderungen. Mitglieder müssen diese erfüllen und auf Verlangen nachweisen.

1.7 Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme ist eine aufrechte Vereinsmitgliedschaft.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1 Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Anmeldeformular.

2.2 Mit der Anmeldung bestätigt das Mitglied die Erfüllung aller angegebenen Teilnahmevoraussetzungen und die Richtigkeit seiner Angaben.

2.3 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldebestätigung durch ASA zustande.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Inhalte und Leistungen der jeweiligen Veranstaltung oder Vereinsreise.

3.2 Programm-, Orts-, Routen- oder sonstige Änderungen bleiben aus organisatorischen, witterungsbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen vorbehalten.

3.3 Bei alpinen Veranstaltungen und Vereinsreisen besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Tour, Route oder eines bestimmten Programmpunkts. Die konkrete Durchführung richtet sich insbesondere nach Wetter, Lawinenlage, Gelände-, Schnee- und sonstigen Bedingungen sowie der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer.

4. Teilnahmebeitrag und Leistungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Teilnahmebeiträge.

4.2 Die Teilnahmebeiträge werden auf Grundlage der voraussichtlich entstehenden Kosten kalkuliert und dienen der Finanzierung der jeweiligen Veranstaltung bzw. Vereinsreise. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.

4.3 Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Ausschreibung bzw. Veranstaltungsbeschreibung. Bei Vereinsreisen können insbesondere Unterkunft, Transfers, Transport, Verpflegung oder sonstige Leistungen Bestandteil des Angebots sein. Nicht ausdrücklich angeführte Leistungen sind nicht enthalten.

4.4 An- und Abreise zum Veranstaltungsort sind grundsätzlich nicht enthalten, sofern in der Ausschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben.

5. Zahlung

5.1 Der Teilnahmebeitrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Vereinsreisen kann in der jeweiligen Ausschreibung eine abweichende Zahlungsfrist angegeben werden.

5.2 Bei Zahlungsverzug kann ASA die Teilnahme verweigern.

6. Übertragung des Teilnahmeplatzes

6.1 Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf ein geeignetes anderes Vereinsmitglied ist nach vorheriger Meldung und Zustimmung durch ASA möglich, sofern dem keine organisatorischen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.

6.2 Beide beteiligten Mitglieder haften für offene Beiträge bzw. durch die Übertragung entstehende Kosten.

7. Versicherung

7.1 Unterstützende Mitglieder sind bei Vereinsveranstaltungen über die Vereinsversicherung haftpflicht- und rechtsschutzversichert.

7.2 Diese Versicherung ersetzt keine Unfall-, Kranken-, Bergungs- oder Reiserücktrittsversicherung. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden und zur jeweiligen Veranstaltung passenden Versicherungsschutz zu sorgen.

8. Ausrüstung

8.1 Mitglieder sind verpflichtet, die für die jeweilige Veranstaltung erforderliche, vollständige, funktionsfähige und geeignete Ausrüstung mitzuführen.

8.2 Die Kurs- bzw. Reiseleitung kann Personen bei sicherheitsrelevanten Mängeln der Ausrüstung von einzelnen Aktivitäten oder der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.

9. Eigenverantwortung und alpines Restrisiko

9.1 Aktivitäten im alpinen Gelände sind mit objektiven und nicht vollständig vermeidbaren Gefahren verbunden.

9.2 Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Auch bei sorgfältiger Planung, Ausbildung und Durchführung verbleibt ein alpines Restrisiko.

9.3 Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre eigenen Fähigkeiten und die ihnen zumutbare Belastung realistisch einzuschätzen und sicherheitsrelevante Informationen gegenüber der Kurs- bzw. Reiseleitung wahrheitsgemäß anzugeben.

9.4 Teilnehmer sind verpflichtet, der Kurs- bzw. Reiseleitung vor Beginn der Veranstaltung über für die sichere Teilnahme relevante gesundheitliche Besonderheiten, insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten, chronische Erkrankungen, notwendige Medikamente oder sonstige besondere medizinische Situationen, zu informieren.

9.5 Dies gilt insbesondere für Umstände, die bei gemeinsamer Verpflegung, gemeinsamen Aktivitäten oder beim Führen von Fahrzeugen relevant sein können.

9.6 Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, notwendige Medikamente und Notfallmittel, insbesondere persönliche Notfallmedikation, in ausreichender Menge und ordnungsgemäß verfügbar mitzuführen.

9.7 ASA, Kurs- bzw. Reiseleitung sowie andere Teilnehmer übernehmen keine Verantwortung für gesundheitliche Schäden, die daraus entstehen, dass relevante gesundheitliche Umstände nicht oder nicht vollständig mitgeteilt wurden oder notwendige persönliche Medikamente bzw. Notfallmittel nicht verfügbar sind, soweit gesetzlich zulässig.

10. Haftung

10.1 ASA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

10.2 Keine Haftung besteht für Schäden, die ausschließlich aus alpinen Gefahren, eigenem Fehlverhalten des Teilnehmers oder Handlungen Dritter entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

10.3 Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

10.4 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben unberührt.

11. Weisungsbefugnis und Ausschluss

11.1 Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Kurs- bzw. Reiseleitung ist Folge zu leisten.

11.2 Ein Ausschluss von einzelnen Aktivitäten oder der gesamten Veranstaltung ist insbesondere möglich bei:

  • Missachtung von Sicherheitsanweisungen
  • Gefährdung anderer Personen
  • unangemessenem Verhalten
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen
  • fehlender oder ungeeigneter Ausrüstung

11.3 Bei einem Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.

12. Medizinische Notfälle

12.1 Bei medizinischen Notfällen ist die Kurs- bzw. Reiseleitung berechtigt, im Rahmen der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen notwendige Rettungs- und Hilfsmaßnahmen einzuleiten.

12.2 Dadurch entstehende Kosten trägt grundsätzlich das betroffene Mitglied, soweit diese nicht durch eine Versicherung oder einen sonstigen Kostenträger übernommen werden.

13. Gewährleistung

13.1 ASA schuldet keinen bestimmten Ausbildungserfolg, Lernerfolg, Tourenerfolg oder die Durchführung einer bestimmten Tour.

13.2 Mängel oder Probleme bei der Durchführung sind der Kurs- bzw. Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen.

14. Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Organisation und Durchführung der Veranstaltungen verarbeitet.

14.2 Vorname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse können im Rahmen der Veranstaltungsorganisation an andere Teilnehmer derselben Veranstaltung weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung erforderlich oder zweckmäßig ist.

15. Bild- und Videoaufnahmen

15.1 Bei Veranstaltungen können Bild- und Videoaufnahmen für Vereinszwecke entstehen.

15.2 Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur mit entsprechender Zustimmung.

16. Rücktritt durch Mitglieder (Storno)

16.1 Kurse und Veranstaltungen bis einschließlich 2 Kurstage:

  • bis 14 Tage vor Beginn: 100 % Rückerstattung
  • 13–7 Tage vor Beginn: 50 % Rückerstattung
  • unter 7 Tage vor Beginn oder bei Fernbleiben: keine Rückerstattung

16.2 Vereinsreisen und Veranstaltungen mit mehr als 2 Kurstagen:

Bei Rücktritt werden die durch den Rücktritt entstehenden und von ASA nicht vermeidbaren Kosten sowie gegebenenfalls eine in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Stornopauschale verrechnet.

16.3 Die konkreten Stornobedingungen für eine Vereinsreise können in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt werden.

16.4 Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf ein geeignetes anderes Vereinsmitglied ist gemäß Punkt 6 möglich.

17. Absage oder Abbruch durch ASA

17.1 ASA kann Veranstaltungen oder Vereinsreisen absagen oder deren Durchführung ändern, insbesondere aufgrund von:

  • Lawinenlage oder Witterung
  • behördlichen Auflagen
  • Sicherheitsbedenken
  • höherer Gewalt
  • sonstigen Umständen, die eine sichere oder sinnvolle Durchführung nicht ermöglichen
  • zu geringer Teilnehmerzahl

17.2 Bei Vereinsreisen können insbesondere Programm, Route, Tourenziel, Gruppeneinteilung, Unterkunft oder Transport aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen geändert werden.

17.3 Bei vollständiger Absage durch ASA werden bereits geleistete Teilnahmebeiträge rückerstattet, soweit diesen keine bereits erbrachten oder nicht rückerstattbaren Leistungen gegenüberstehen. Eine Haftung für vom Teilnehmer selbst gebuchte Zusatzleistungen, insbesondere An- und Abreise, besteht nicht.

17.4 Muss eine Veranstaltung während ihrer Durchführung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund äußerer Umstände geändert oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden, soweit möglich und wirtschaftlich zumutbar, berücksichtigt.

18. Besondere Bestimmungen für Vereinsreisen

18.1 Vereinsreisen werden ausschließlich im Rahmen der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit der ASA, für Vereinsmitglieder und ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt.

18.2 Die Teilnahmebeiträge für Vereinsreisen werden auf Grundlage der voraussichtlich entstehenden Kosten kalkuliert. Nicht vorhersehbare Mehr- oder Minderkosten sowie geringfügige Abweichungen von der Kalkulation können sich aus der tatsächlichen Durchführung ergeben.

18.3 Die konkrete Durchführung, insbesondere Routen, Tourenziele, Gruppeneinteilung und Tagesprogramm, wird durch die Reiseleitung unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen, der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer festgelegt.

18.4 Teilnehmer sind verpflichtet, die in der Ausschreibung genannten persönlichen, technischen und konditionellen Voraussetzungen zu erfüllen und ihre Angaben hierzu wahrheitsgemäß zu machen.

18.5 Bei einer Vereinsreise können aufgrund äußerer oder individueller Umstände zusätzliche Kosten entstehen. Diese trägt das betroffene Mitglied, soweit sie nicht durch ASA oder eine Versicherung übernommen werden.

18.6 Im Rahmen von Vereinsreisen können Teilnehmer nach vorheriger Abstimmung mit ASA organisatorische Aufgaben übernehmen, insbesondere das Führen von Mietfahrzeugen, gemeinsame Einkäufe, Kochen oder Unterstützung bei Transfers. Diese Tätigkeiten erfolgen unentgeltlich im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft und begründen kein Beschäftigungsverhältnis mit ASA.

18.7 Bei Vereinsreisen mit gemeinsamer Unterbringung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerbelegung oder ein Einzelzimmer, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde. Zimmerwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

18.8 Sofern Verpflegung nicht ausdrücklich Bestandteil der Ausschreibung ist, erfolgt diese auf eigene Kosten der Teilnehmer. Bei gemeinsamer Selbstversorgung können Teilnehmer zur Organisation und Durchführung des Einkaufs und der Zubereitung von Mahlzeiten beitragen. Eine vollständige Kontrolle von Inhaltsstoffen, Spuren oder Kreuzkontaminationen kann bei gemeinsamer Selbstversorgung nicht gewährleistet werden und liegt in der Pflicht der betroffenen Person.

18.9 Bei individuell organisierter An- und Abreise trägt das Mitglied die Verantwortung für die rechtzeitige An- und Abreise zum vereinbarten Treffpunkt. Kosten und Risiken individueller Reiseleistungen trägt das Mitglied selbst, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Teilnahmebeitrags sind.

18.10 Bei einem individuellen Abbruch der Vereinsreise oder einer vorzeitigen Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Zusätzliche Kosten trägt das betroffene Mitglied, soweit diese nicht durch ASA oder eine Versicherung übernommen werden.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

19.2 Es gilt österreichisches Recht.

19.3 Gerichtsstand ist Innsbruck, soweit gesetzlich zulässig.