Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verein Alpine Safety Academy (ASA)

 

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen, Kurse und Ausbildungen der Alpine Safety Academy (kurz ASA).

1.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist ASA Veranstalter. Bei ausdrücklich gekennzeichneten Fremdveranstaltungen tritt ASA nur als Vermittlerin auf.

1.3 Vertragspartner ist das anmeldende Mitglied.

1.4 Teilnehmer ist das Vereinsmitglied, das zur Teilnahme berechtigt ist.

1.5 Teilnahmevoraussetzungen sind die bei der jeweiligen Veranstaltung angeführten Anforderungen. Mitglieder müssen diese erfüllen und auf Verlangen nachweisen.

1.6 Grundsätzliche Voraussetzung ist eine aufrechte Vereinsmitgliedschaft.

 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1 Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Anmeldeformular.

2.2 Mit der Anmeldung bestätigt das Mitglied die Erfüllung aller Teilnahmevoraussetzungen.

2.3 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldebestätigung durch ASA zustande.

 

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Inhalte der jeweiligen Veranstaltung.

Programm-, Orts- oder Routenänderungen aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten.

 

4. Kursgebühren

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Kursgebühren.

4.2 Nicht angeführte Leistungen (Anreise, Unterkunft etc.) organisiert das Mitglied selbst.

 

5. Zahlung

Der Teilnahmebeitrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Bei Zahlungsverzug kann ASA die Teilnahme verweigern.

 

6. Übertragung des Teilnahmeplatzes

Eine Übertragung auf ein geeignetes anderes Vereinsmitglied ist nach Meldung an ASA möglich. Beide haften für offene Beiträge.

 

7. Versicherung

7.1 Unterstützende Mitglieder sind bei Vereinsveranstaltungen über die Vereinsversicherung haftpflicht- und rechtsschutzversichert.

7.2 Diese Versicherung ersetzt keine Unfall-, Kranken- oder Bergekostenversicherung. Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz.

 

8. Ausrüstung

Mitglieder sind verpflichtet, vollständige, funktionsfähige und geeignete Ausrüstung mitzuführen.
Die Kursleitung kann Personen bei sicherheitsrelevanten Mängeln ausschließen. Kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

9. Eigenverantwortung und alpines Restrisiko

Aktivitäten im alpinen Gelände sind mit objektiven Gefahren verbunden.
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Trotz sorgfältiger Planung bleibt ein Restrisiko bestehen.

 

10. Haftung

10.1 ASA haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für:
• Schäden aus alpinen Gefahren oder Eigenverschulden
• Handlungen Dritter
• Verlust oder Diebstahl von Gegenständen

10.2 Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Personenschäden nach zwingendem Recht.

 

11. Weisungsbefugnis und Ausschluss

Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten.

Ein Ausschluss ist möglich bei:
• Missachtung von Sicherheitsanweisungen
• Gefährdung anderer
• unangemessenem Verhalten
• Alkohol- oder Drogeneinfluss
• Nichterfüllung von Teilnahmevoraussetzungen

Kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

12. Medizinische Notfälle

Bei Notfällen ist die Kursleitung berechtigt, notwendige Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
Die entstehenden Kosten trägt das betroffene Mitglied.

 

13. Gewährleistung

ASA schuldet keinen bestimmten Ausbildungserfolg oder Tourenerfolg.
Mängel sind unverzüglich zu melden.

 

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur sicheren Organisation der Veranstaltungen verarbeitet. Vorname, Telefonnummer und E-Mail können im Zuge der Organisation mit anderen Teilnehmenden geteilt werden (Rundschreiben an die Veranstaltungsteilnehmer).

 

15. Bild- und Videoaufnahmen

Bei Veranstaltungen können Aufnahmen für Vereinszwecke entstehen. Eine Nutzung erfolgt mit Zustimmung.

 

16. Rücktritt durch Mitglieder (Storno)

Je nach Abmeldedatum werden Rückerstattet:

  • bis 14 Tage vor Beginn: 100% der Kursgebühr
  • 13–7 Tage vor Beginn: 50 % Kursgebühr
  • unter 7 Tage oder Fernbleiben: 0 % Kursgebühr

 

17. Absage oder Abbruch durch ASA

ASA kann Veranstaltungen absagen bei:
• Lawinenlage oder Witterung
• behördlichen Auflagen
• Sicherheitsbedenken
• zu geringer Teilnehmerzahl

Bei Absage erfolgt die Rückerstattung der Kursgebühr, keine Haftung für Zusatzkosten.

Die ASA behält sich vor, Veranstaltungen abzubrechen oder den Ablauf zu ändern, sofern die Sicherheit der Teilnehmenden gefährdet ist oder äußere Umstände den geplanten Ablauf des Kurses nicht erlauben. Eine Rückerstattung, sowie Haftung für Zusatzkosten ist ausgeschlossen.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

18.2 Es gilt österreichisches Recht.

18.3 Gerichtsstand ist Innsbruck, soweit gesetzlich zulässig.