Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins zur Förderung Alpiner Sicherheit (Alpine Safety Academy)

1. Allgemeines

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle Veranstaltungen, die der Verein zur Förderung alpiner Sicherheit, folgend Alpine Safety Academy oder ASA genannt, erbringt.

1.2.  Sofern nicht ausdrücklich auf einen anderen Veranstalter hingewiesen wird, werden die im Prospekt, im Katalog, auf der Homepage und in anderen Werbeunterlagen angebotenen Veranstaltungen von der Alpine Safety Academy durchgeführt. Bei ausdrücklichem Hinweis auf einen anderen Veranstalter dient das jeweilige Medium lediglich als Werbeplattform und der Vertrag wird mit dem jeweiligen Veranstalter, und nicht mit Alpine Safety Academy, abgeschlossen. Die Alpine Safety Academy tritt in einem solchen Fall lediglich als Vermittlerin auf – in diesem Fall gelten diese AGB nur für die Vermittlungstätigkeit – für die Veranstaltung selbst gelten die AGB des durchführenden Veranstalters.

1.3.  Vertragspartner ist derjenige der die Buchung vornimmt und mit dem der Vertrag zustande kommt.

1.4.  Teilnehmer ist das Vereinsmitglied, das aufgrund des Vertragsabschlusses berechtigt ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.

1.5.  Teilnahmevoraussetzungen sind jene Anforderungen, die ein Teilnehmer erfüllen muss, um eine Leistung in Anspruch nehmen zu können. Diese sind bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet nach Aufforderung die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen.

1.6.  Grundsätzliche Teilnahmevoraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verein. Die Vereinsmitgliedschaft muss spätestens mit der Buchung der Veranstaltung beantragt und ist zu Beginn der Veranstaltung nachzuweisen.

1.7.  Etwaige Abweichungen und Änderungen von diesen AGB sind in den entsprechenden Werbeunterlagen ersichtlich gemacht. Darüber hinaus können Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit der Alpine Safety Academy erfolgen.

2. Vertragsabschluss

2.1.  Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt ausschließlich über das auf der Homepage www.alpine-safety.org bereitgestellte Buchungsformular.

2.2.  Mit der Buchung wird erklärt, dass der Teilnehmer alle in der Ausschreibung geforderten Teilnahmevoraussetzungen (siehe auch 1.5. & 1.6.) erfüllt.

2.3. Ein Vertrag kommt durch Buchung des Vertragspartners und schriftlicher Buchungsbestätigung/Rechnung durch die Alpine Safety Academy für beide Vertragsparteien verbindlich zustande.

3. Vertragsgegenstand und Nebenleistungen

3.1. Gegenstand des Vertrages sind jene Leistungen, die sich zum Zeitpunkt der Buchung aus den Leistungsbeschreibungen in Prospekten, in Katalogen, auf der Homepage und in ähnlichen Werbeunterlagen ergeben.

4. Preise

4.1.  Es gelten die am Tag der Buchung angegebenen Preise. Für individuelle Angebote gelten die jeweils vereinbarten Preise.

4.2.  Leistungen, die in der Veranstaltungsbeschreibung nicht angeführt sind, wie beispielsweise die Anreise oder Transferfahrten, hat der Teilnehmer auf eigene Kosten zu organisieren.

4.3.  Die angebotenen Preise stellen die vom Vertragspartner (Mitglieder und Funktionäre) zu zahlenden Bruttopreise (inkl. aller Steuern) dar.

5. Zahlung

5.1. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung, spätestens jedoch 2 Wochen vor der Veranstaltung wird die Zahlung fällig.

6. Abtretung des Anspruchs auf die Veranstaltungsleistung

6.1.  Der Teilnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser nachweislich die geforderten Teilnehmervoraussetzungen (1.5. & 1.6.) erfüllt. Die Übertragung ist Alpine Safety binnen einer angemessenen Frist vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen.

6.2.  Im Falle einer Abtretung haften der Vertragspartner und der Dritte für noch ausstehende Zahlungen sowie für die Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 solidarisch.

7. Versicherung

7.1. Der Abschluss einer Stornoversicherung wird empfohlen. Bei der Buchung kann der Direktlink zu der Europäischen Reiseversicherung genutzt werden.

7.2. Mitglieder von Alpine Safety sind im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Sportunfälle versichert.

8. Gewährleistung

8.1.  Der Teilnehmer hat bei nicht oder nur mangelhaft erbrachten Leistungen einen Anspruch auf Gewährleistung. Die Alpine Safety Academy leistet primär Gewähr durch die Behebung des Mangels oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung.

8.2.  Der Teilnehmer hat einen Mangel, den er während der Veranstaltung feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung lässt die Gewährleistungsansprüche zwar unberührt, kann aber zu einem Mitverschulden des Teilnehmers führen.

8.3.  Die Alpine Safety Academy leistet jedoch keine Gewähr für die Erfüllung subjektiv vorgestellter Ziele (z.B. Ausbildungserfolg, Gipfelerfolg).

9. Schadenersatz

9.1.  Die Alpine Safety Academy haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloße Vermögensschäden haftet Alpine Safety nicht. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, außer bei Personenschäden. Alpine Safety haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen von Alpine Safety nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt, oder nicht ausreichenden persönlichen oder technischen Voraussetzungen des Teilnehmers verursacht wurden, oder für Verlust und Diebstahl von Gegenständen, welche die Teilnehmer mitführen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Teilnehmern als Verbrauchern iSd KSchG gegenüber unberührt.

9.2.  Der Teilnehmer haftet gegenüber Alpine Safety Academy für Schäden, insbesondere durch Verlust und Beschädigung der Leihausrüstung.

10. Datenschutz, Werbung, Zustimmung des Kunden

10.1.  Alpine Safety verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Veranstaltungsorganisation. Dies zur Vertragserfüllung unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

10.2.  Alpine Safety ist berechtigt für jede Veranstaltung eine Liste mit personenbezogenen Daten der Teilnehmer für organisatorische Zwecke anzulegen. Diese Teilnehmerliste darf an Kursleiter und Unterkunftsgeber weitergegeben werden.

10.3.  Bei aktiver Genehmigung durch den Vertragspartner während des Buchungsprozesses dürfen personenbezogene Daten zur Bildung von Fahrgemeinschaften auch schriftlich oder elektronisch an andere Teilnehmer weitergegeben werden.

10.4.  Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass seine Kontaktdaten für Marketingaktivitäten von Alpine Safety verwendet werden können. Dieser Verwendung kann vom Teilnehmer jederzeit widersprochen werden.

10.5.  Bei ausgewählten Veranstaltungen werden Fotos und Filme für die Bewerbung von Alpine Safety hergestellt. Die Genehmigung zur Verwendung wird von den Vertragspartnern und Teilnehmern schriftlich erteilt und ist nicht Bedingung für die Teilnahme.

11. Rücktritt vom Vertrag und Fernbleiben des Teilnehmers

11.1. Rücktritt des Teilnehmers vor Antritt der Veranstaltung

11.1.1.  Der Teilnehmer ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen und wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei Alpine Safety einlangt.

11.1.2.  Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt vom Vertrag bis längstens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer lediglich eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 10,00 zu bezahlen. Bei Rücktritt von der Teilnahme bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 20% des Veranstaltungspreises, bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 100% des Veranstaltungspreises.

Für ordentliche Mitglieder und Funktionäre, die sich im Rahmen der Funktionärsausbildung oder Tätig für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausbilden lassen, werden Stornogebühren vom Selbstbehalt und Sektionsbeitrag einbehalten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei TourenführerInnen und JugendleiterInnen vom Selbstbehalt, bei allen anderen Funktionärsseminaren (mit Kostenbeteiligung) vom Sektionsbeitrag einbehalten. Bei Rücktritt ab dem 21 Tag vor Veranstaltungsbeginn werden Selbstbehalt und Sektionsbeitrag zur Gänze als Stornogebühr verwendet.

11.2. Fernbleiben des Teilnehmers

11.2.1. Wenn der Teilnehmer der gebuchten Veranstaltung fernbleibt, bleibt der gesamte Preis fällig.

11.3. Rücktritt des Teilnehmers während der Veranstaltung

11.3.1. Bei vorzeitiger Abreise des Teilnehmers aufgrund von Krankheit oder einer Verletzung besteht ein Anspruch auf Rückvergütung in Höhe jener Aufwendungen, die sich Alpine Safety dadurch erspart. Dies gilt, falls die vom Teilnehmer getragenen Kosten den Aufwand decken, also nicht für Selbstbehalt und Sektionsbeitrag für Funktionäre.

11.4. Rücktritt des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung
11.4.1. Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn

a)  eine in der Ausschreibung von vornherein festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und dem Kunden die Stornierung innerhalb angemessener Fristen schriftlich mitgeteilt wurde, oder

b)  die Vertragserfüllung aufgrund Höherer Gewalt nicht möglich ist. Höhere Gewalt ist ein nicht vom Veranstalter beeinflussbares Ereignis welches zB. eine Gefahr für Leib und Leben darstellt oder eine Durchführung der Veranstaltung verhindert, wie beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, betriebshinderliche Wetterverhältnisse oder Streiks.

In den Fällen unter Punkt 11.4.1. a) und b) erhält der Teilnehmer den von ihm bezahlten Preis zurück. Wenn der Teilnehmer dennoch die Durchführung der Veranstaltung zu einem anderen Termin wünscht, stellt dies eine neue Buchung dar, welche Alpine Safety wiederum mittels schriftlicher Buchungsbestätigung annehmen kann.

(Option2: In den Fällen unter Punkt 11.4.1. a) und b) wird die Veranstaltung auf den vorab festgelegten Ersatztermin verschoben. Kann die Veranstaltung auch am Ersatztermin nicht stattfinden, erhält der Teilnehmer den von ihm bezahlten Preis zurück. Wenn der Teilnehmer dennoch die Durchführung der Veranstaltung zu einem anderen Termin wünscht, stellt dies eine neue Buchung dar, welche Alpine Safety wiederum mittels schriftlicher Buchungsbestätigung annehmen kann.)

11.5. Rücktritt des Veranstalters während der Veranstaltung

11.5.1.  Der Veranstalter ist von der weiteren Vertragserfüllung gegenüber jenen Teilnehmern befreit, welche die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Mahnung, vorsätzlich oder durch grob ungebührliches Verhalten nachhaltig stören oder die Sicherheit gefährden. Die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen (1.5. & 1.6.) berechtigt Alpine Safety jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag.

11.5.2.  In einem solchen Fall (gemäß Punkt 11.5.1.) ist der Teilnehmer zur vollständigen Zahlung des Preises verpflichtet und nicht berechtigt, den Preis aliquot zurück zu fordern.

12. Schlussbestimmungen

12.1.  Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.2.  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Vertragspartner aus Drittstaaten (außerhalb der EU) und für Unternehmer ist Innsbruck. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.

12.3.  Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ist österreichisches Recht anzuwenden.